Fragen und Antworten (FAQs) zum ABC-Gruppen-Meldesystem für Whistleblower

 

 

1.      Welche Sachverhalte soll ich melden?

 

Unser Meldesystem für Whistleblower steht Ihnen zur Verfügung für die Meldung von schwerem Fehlverhalten und groben Regel- und Rechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit unserem Unternehmen stehen. Hierzu gehören u.a.:

 

  • Strafbares Verhalten, insbesondere
    • Bestechung (auch der Versuch)
    • Diebstahl
    • Unterschlagung von Material
    • Schädigung des Vermögens durch Veruntreuung oder Betrug
    • sonstige Straftaten
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Kartellrechtswidriges Verhalten
  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und Manipulation von Dokumenten
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz-, Sicherheits- oder Umweltschutzvorschriften
  • Grob unangemessenes Sozialverhalten, Belästigung, Diskriminierung und sonstige Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • Versuche, einen der vorstehenden Punkte zu verschleiern

 

 

2.      Warum werden meine Kontaktdaten benötigt?

 

Wir nehmen Ihre Meldung ernst!

Im Zuge der Ermittlung können Rückfragen auftreten, für deren Klärung wir Ihre Unterstützung benötigen. Mit Angabe Ihrer Kontaktdaten ermöglichen Sie unserer Compliance-Meldestelle eine direkte Kontaktaufnahme im Falle von Rückfragen, sowie für laufende Statusmeldungen und eine finale Rückmeldung nach Abschluss der Ermittlung.

 

 

3.      Wie wird meine Anonymität gewahrt?

 

Sie entscheiden über den Grad Ihrer Anonymität.

Eine Meldung kann anonym eingereicht werden, z.B. durch die Nutzung unseres Online-Meldeformulars oder die Rufnummernunterdrückung bei telefonischer Meldungsabgabe.

Mit Angabe Ihrer Kontaktdaten im Online-Meldeformular legen Sie Ihre Identität nur gegenüber unserer Compliance-Meldestelle offen, die bei unserem Ombudsmann (DDSK GmbH, Dr.-Klein-Str. 29, D-88069 Tettnang) eingerichtet ist. Ihre Identität bleibt gegenüber der ABC-Gruppe weiterhin geschützt. Teilen Sie diesen Wunsch der Compliance-Meldestelle bei jeder Meldungsabgabe mit.

 

 

4.      Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich eine Meldung einreiche?

 

Ihnen entstehen aus einer Meldung keine Nachteile.

Maßnahmen, die sich aufgrund einer Meldung gegen Hinweisgebende richten, z.B. Abmahnung, Kündigung, Suspendierung oder Versetzung, Diskriminierung, Gehaltskürzung, negative Leistungsbewertung oder Mobbing, sind nicht zulässig und werden mit rechtlichen Sanktionen geahndet.

 

 

5.      Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Falschmeldung abgebe?

 

Sollten Sie bewusst Falschmeldungen abgeben oder in Ihrer Meldung böswillige Behauptungen aufstellen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eine Meldung ist daher nur dann über das Meldesystem für Whistleblower einzureichen, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen von der Richtigkeit des gemeldeten schwerwiegenden Fehlverhaltens überzeugt sind. 

 

 

6.      Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet?

 

Hier geht es zu den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

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